Zwischen Hügeln und Bergen am Grimmsteig im Söhrewalder Ortsteil Eiterhagen gelegen, befindet sich diese Immobilie in Mitten des Ortskerns, mit direktem Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr.
Die Immobilie blickt auch eine lange Vergangenheit als Gasthaus zurück. Das ursprüngliche Haus wurde bereits 1886 eröffnet und im Jahr 1968 durch den aktuellen Bau ersetzt. Technisch gesehen befindet sich die Immobilie nahe des Baujahres.
Im Erdgeschoss befindet sich die große Gaststätte mit über 180 m² Gastraumfläche, getrennter Toilettenanlage, großer Küche und mehreren Nebenräumen.
Im Obergeschoss befinden sich 4-5 Zimmer die ehemals als Fremdenzimmer genutzt wurden. Alle Fremdenzimmer teilen sich ein vom Treppenhaus zu erreichendes, gemeinschaftliches Badezimmer.
Ebenfalls auf dieser Etage befindet sich die Betreiberwohnung, bestehend aus 3-4 Zimmern und eigenem Badezimmer.
Der Dachboden ist über das reguläre Treppenhaus erschlossen und kann als zusätzliches Ausbaupotential herangezogen werden.
Im Kellergeschoss befinden sich neben dem Bier- und Gastrolager diverse Abstellräume und eine Garage.
Das Haus wurde in massiver Bauweise erreichtet. Alle Geschossdecken sind ebenfalls massiv. Das Haus weist keine wesentlichen technischen Mängel auf, allerdings wurden seit Erbauung keine grundsätzlichen Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Die Ölzentralheizung aus den achtziger Jahren funktioniert einwandfrei, entspricht allerdings nicht mehr den aktuellen Ansprüchen.
Das Grundstück ist vollflächig versiegelt. Es stehen mindestens 6 Außenstellplätze zur Verfügung.
Endenergiebedarf | 256,8 kWh/(m²*a) |
Baujahr | 1968 |
Wesentlicher Energieträger | OEL |
Energieausweistyp | Bedarfsausweis |
Energieeffizienzklasse | H |
Ausweis gültig bis | 03.11.2029 |
HAFTUNG:
Alle Angaben zum Objekt stammen vom Eigentümer. Bei Zeichnungen gelten immer die Ausführung und die Maße vor Ort. Wir übernehmen keine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit der weitergegebenen Informationen und Unterlagen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend. Irrtümer, Zwischenverkauf oder sonstige Zwischenverwertung vorbehalten.
HINWEIS ZUM WIDERRUFSRECHT:
Makler sind gemäß EU-Verbraucherrechterichtlinien dazu verpflichtet, Interessenten über ihr Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen hinzuweisen. Ein Fernabsatzvertrag kommt bereits zustande, wenn Sie uns telefonisch oder per E-Mail bezüglich einer Immobilie kontaktieren.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Sie vor der Vereinbarung eines Besichtigungstermins bzw. vor Überlassung weiterer Informationen zur Immobilie von uns eine E-Mail mit detaillierten Informationen bezüglich Ihres Widerrufsrechts bekommen. Erst danach können wir in vollem Umfang für Sie tätig werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Verbraucher und wir hoffen, dass wir Sie - trotz des kleinen Mehraufwandes - Ihrer neuen Immobilie einen Schritt näherbringen können.
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